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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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1. Geltungsbereich |
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Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende
Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn
wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen
Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch
Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als
anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne
dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. |
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2. Angebote und Vertragsschluß |
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Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an
Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen
Vertragsabschluß ist unsere schriftliche oder fernschriftliche
Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder
Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den
Verzicht auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten,
insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen,
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher
Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen
Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende
geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem
bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit
beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als
vertragsgemäße Erfüllung. |
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3. Lieferung/Erfüllungsort |
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Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser
Firmensitz. Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die
Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners.
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht
zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die
Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist.
Sollten wir in Lieferverzug geraten, muß unser Vertragspartner uns
eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von
seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann. |
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4. Zahlungsbedingungen |
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Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt,
spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende
Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir
die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt
ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der
Geschäftsverbindung mit uns.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines
höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. |
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5. Mängelrüge und Gewährleistung |
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Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14
Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit
keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten
Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos
nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei
Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der
Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung
zu verlangen.
Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das
schadhafte Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns geschickt
wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke der
Nachbesserung bereithält.
Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches
Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen,
so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der
Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den
vorgenannten Arbeiten steht. |
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6. Eigentumsvorbehalt |
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises
und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig
entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als
Vorbehaltsware unser Eigentum.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit
anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der
Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor
dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der
Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag
zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz
bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der
Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und
mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor
bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns
übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware,
insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser
Vertragspartner nicht berechtigt.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten.
Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes,
zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser
Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns
abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung
anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung
anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 10%, so sind wir insoweit zur
Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners
verpflichtet. |
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7. Haftung |
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Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden,
es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden,
insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung,
haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich
einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht
vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners
liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft
vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. |
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8. Sonstiges |
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Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen
Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Wuppertal
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere
ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen
Klausel am nächsten kommt.
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Hinweis gemäß § 33 BDSG
Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.
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